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PA Vision – Dipl.-Ing. Michael Hochmann
Döppers Esch 7A
48531 Nordhorn
Deutschland

Telefon: +49 5921 / 30 49 999
Telefax: +49 5921 / 30 48 89
E-Mail: info∂pavision.de
Internet: www.pavision.de

Inhaber: Dipl.-Ing. Michael Hochmann
Rechtsform: Einzelunternehmen
Kammer: IHK Osnabrück
Umsatzsteuer-ID: DE 157 802 256

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  1. Verkaufsbedingungen
  2. Angebot und Vertragsabschluß

1.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, soweit er diese schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.

1.2 Alle Produkt beschreibenden Angaben, wie Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben zur Verwendbarkeit sind freibleibend. Dies gilt besonders für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

  1. Lieferung
    2.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

2.2 Der Verkäufer bestimmt nach billigem Ermessen Versandart, Versandweg und Frachtführer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Versandkostenpauschale:

Nachnahme: 4,18 €  zzgl. Zahlkartengebühr i.H.v. 2,32 €Verpackung: 1,50 €bis 5 kg Gewicht (DHL): 6,89 €bis 10 kg Gewicht (DHL): 10,17€Sendungen mit einem Gewicht über 10 kg werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Ausland: Sendungen ins Ausland werden nach effektivem Aufwand berechnet. Eine Belieferung auf Bankeinzug ist möglich. Kostenlose Lieferungen (Kulanz) erfolgen unfrei.

2.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer die Transportkosten übernommen hat.

2.4 Teillieferungen sind zulässig.

3.Termine

3.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

3.2 Ist der Verkäufer durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, gleich ob in dem eigenen Betrieb oder bei einem Lieferanten, eingetreten, an der Erfüllung seiner Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

4.2 Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.

4.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

4.4 Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

4.5 Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen lnstandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.

4.6 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

  1. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

  1. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 24 Monate für Endverbraucher und 12 Monate für Unternehmer ab Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit, Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt.

Transport- und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes übersteigen würden. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

6.2 Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden der Verkäufer, sofern der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 5 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.3 Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.

6.4 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:

Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bedingt sind, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen, Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien, durch ausgelaufene Batterien, Mängel wie z. B. durch verschmutzte Magnetköpfe, Schäden durch unsachgemäße Behandlung von optoelektonischen und elektromagnetischen Abtastsystemen.

6.5 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Verkäufers, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.

6.6 Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss zugunsten des Verkäufers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.

 

6.7 Beim Verkauf von gebrauchten Geräten und Geräteteilen wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.

  1. Rücktritt

Bei Rücktritt sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

8.Warenrückgaben und Warenumtausch

Eine Warenrückgabe bzw. ein Warenumtausch außerhalb der Gewährleistung kann nur mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Ersatzteile sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Gutschriftserteilung ist bei einem Warenwert unter 15 Euro aus Kostengünden nicht möglich. Für das notwendige Prüfen und Neuverpacken der Ware zum Schutz des nächsten Kunden behält der Verkäufer 15 % des Warenwertes, mindestens aber 15 Euro ein.

 

  1. Leistungs- und Reparaturbedingungen
  2. Allgemeines

1.1 Bei der Auftragserteilung erhält der Werksunternehmer vom Kunden eine detaillierte Fehlerbeschreibung. Soweit technisch möglich, wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen. Im Falle von Garantiereparaturen ist ein Kaufbeleg beizufügen, dem das eindeutige Kaufdatum des Gerätes zu entnehmen ist.

1.2 Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

  1. Termine, Lieferung

2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

2.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt eine Versendung reparierter Gegenstände per Nachnahme. Hinsichtlich der Kosten gilt Ziffer I 2.2 und für den übergang der Gefahr Ziffer I.2.3 dieser Bedingungen entsprechend.

  1. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

3.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

3.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

3.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

  1. Vergütung eines Kostenvoranschlags

Grundsätzlich ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags kostenlos. Soll das Gerät nicht repariert werden, trägt der AG die Kosten für den Rücktransport und ggf. den Aufwand für den Zusammenbau des Gerätes.

  1. Gewährleistung für Reparaturen und Haftung

5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 12 Monate.

5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit.

5.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind die in Ziffer I.6.4. genannten Fehler.

5.4 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Werkunternehmers, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.

5.5 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem Werkunternehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.

5.6 Der Werkunternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer II.6.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Werkunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten des Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend

  1. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen.

6.1 Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

6.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor.

7.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Werkunternehmer vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.

7.3 Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 7.2 entsprechend.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

  1. Widerrufsrecht des Verbrauchers

1.1 Dem AG steht nach §312d bzw. §345ff BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

 Fa. PA Serviceteam, Inh. Michael Hochmann, Döppers Esch 7A, 48531 Nordhorn

 1.2 Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende des Widerrufsrecht begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 1.3 Waren sind innerhalb einer Woche ab dem Widerruf unbenutzt im Originalzustand und ohne Gebrauchsspuren in der unbeschädigten Originalverpackung an den Verkäufer zurückzusenden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Bei Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software kann der Vertrag nur widerrufen werden, wenn die gelieferten Datenträger versiegelt an der Verkäufer zurückgesandt werden. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40 Euro hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.

2.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

2.3 Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen.

2.4 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser dem Werkunternehmer bzw. Verkäufer den entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu ersetzen.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

3.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Werkunternehmer bzw. dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten i.S. des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Nordhorn, Mai 2006

Rechtsinformationen
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